Verlegerichtlinien 3-Schicht Landhausdielen

Hinweis Akklimatisation und Raumklima

Die Pakete ungeöffnet mindestens 24 Stunden in dem zu verlegenden Raum akklimatisieren. Pakete dürfen erst kurz vor der Verlegung geöffnet werden. Alle Holzprodukte brauchen für optimale Form- und Maßstabilität ein Raumklima von ca. 50% bis 60% relative Luftfeuchtigkeit bei ca. 20°C Raumtemperatur. Die angeführten Raumklima-Richtlinien sollten nicht langfristig über- oder unterschritten werden.

Verlegerichtlinien und Dehnungsfugen bei schwimmender Verlegung

„Schwimmende Verlegung“ bedeutet eine fachgerechte Verlegung auf Trittschalldämmung und dampfsperrender PE-Folie; die Verklebung der Elemente erfolgt in Nut & Feder der Parkettelemente mittels wasserfestem Spezialleim. Die Verlegeausmaße bei schwimmender Verlegung sollten quer- zur Faser (Verlegebreite) und längs zur Faser (Verlegelänge) maximal 5 Meter betragen. Darüber hinaus sind fachgerechte Dehnfugen bzw. Dehnungsprofile vorgeschrieben. Auf Fußbodenheizung und bei größeren oder ungewöhnlich großen Ausmaßen ist eine vollflächige Verklebung der Wildbrett Landhausdielen vorgeschrieben. Je nach Ausmaß der Fläche, sollte eine Dehnungsfuge von mind. 10mm bis 15mm zu Wand, Verkleidungen und feststehenden Elementen berücksichtigt werden. Grundsätzlich ist, speziell bei einem hochwertigen Produkt wie Wildbrett Landhausdielen, eine vollflächige Verklebung zu bevorzugen!

Verlegereife des Untergrunds - Estrich

Die Verlegung der Wildbrett Landhausdielen erfolgt am besten auf der Oberfläche eines Zementestrichs der Güteklasse ZE 30 oder höher. Der verlegereife Estrich muss laut allgemein gültiger Richtlinien, auf den Restfeuchtegehalt mittels CM-Messung geprüft werden. Ein Wert von maximal 1,5CM-% (Gewichts-Prozent) lt. CM-Messung bei Zementestrichen, und maximal 0,3CM-% bei Anhydritestrichen ist erlaubt. Bei vollflächiger Verklebung auf Anhydritestrichen ist darauf zu achten, dass der Estrich vom Estrichleger vorschriftsgemäß geschliffen wurde. Ob auf Anhydritestrichen eine Grundierung notwendig ist, hängt von der Art des verwendeten Parkettklebers ab. Die Angaben des Kleberherstellers sind hier zu berücksichtigen! Überprüfen Sie die Ebenheit des Unterbodens mit einer Messlatte. Bei schwimmender Verlegung liegt die Toleranzgrenze für Unebenheiten bei maximal +/- 2mm auf 1 Meter Länge. Bei vollflächiger Verklebung sollte ein Wert von +/- 2mm auf einer Länge von 2 Metern nicht überschritten werden. Estrich-Dehnfugen müssen entweder fachgemäß kraftschlüssig verbunden werden, oder in die Parkettfläche übernommen werden. Sollten sie eine für Parkett geeignete Ausgleichsmasse zur Nivellierung verwenden, achten sie auf deren vollständige Durchtrocknung.

Vollflächige Verklebung der Wildbrett Landhausdielen

Zur vollflächigen Verklebung unserer Wildbrett Landhausdielen empfehlen wir mit Nachdruck unseren „Wildbrett Elastic“ Parkettkleber (EC1 Norm, lösemittelfreier, emissionsarmer, schub-elastischer, wasserfreier Parkettklebstoff). Die Anwendungsrichtlinien des Kleber-Herstellers sind zu beachten! Empfohlen wird hier Kleberspachtel B11; in der Regel liegt der Kleberverbrauch bei ca. 1 Kg pro Quadratmeter; bei Wildbrett Schlossdielen (Langdielen) ist mit erhöhtem Kleberbedarf zu rechnen. Verbrauchsangaben sind unverbindlich, da je nach Untergrundbeschaffenheit bzw. nach Estrich-Qualität der Verbrauch variiert! Dispersions- und lösemittelhaltige Kleber können das Quell- & Schwindverhalten der Parkettelemente beeinflussen und sollten deshalb nicht verwendet werden! Wildbrett Schlossdielen (Großformatdielen) sind grundsätzlich vollflächig zu verkleben (unabhängig vom Verlegeausmaß). Bei vollflächiger Verklebung von Wildbrett Landhausdielen sollten folgende Verlegeausmaße berücksichtigt werden: Die Verlegebreite (quer zur Faser) sollte maximal 7 Meter betragen, die Verlegelänge (längs zur Faser) darf maximal 8 bis 10 Meter nicht überschreiten! Darüber hinaus sind fachgerechte Dehnfugen bzw. Dehnungsprofile vorgeschrieben. Je nach Ausmaß der Fläche, sollte im Randbereich eine Dehnungsfuge von mind. 10mm bis 15mm zu Wand, Verkleidungen und feststehenden Elementen berücksichtigt werden. Zur Vermeidung kopfseitiger Fugen, wird eine H-Verleimung der Dielen empfohlen; dies bedeutet, trotz vollflächiger Verklebung am Untergrund, eine zusätzliche Verleimung von Nut und Feder an der Dielen-Stirnseite, sowie an den jeweils äußersten 20cm der Dielenlängsseiten!